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   VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296   

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VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296 (https://dejure.org/2021,8096)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - W 5 K 20.50296 (https://dejure.org/2021,8096)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - W 5 K 20.50296 (https://dejure.org/2021,8096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 84 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; AsylG § 34a; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1; Dublin III-VO Art. 11 Buchst. a; Dublin III-VO Art. 17 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Gemeinsame Prüfung von Asylanträgen aller Familienangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Würzburg, 03.02.2021 - W 5 S 20.50297

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Dublin-Bescheid (Spanien)

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Gegen den vorgenannten Bescheid, der dem Kläger am 7. Dezember 2020 gegen Empfangsbestätigung zugestellt wurde, stellte der Kläger im Verfahren W 5 S 20.50297 einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und erhob im hiesigen Verfahren zur Niederschrift des Gerichts am 9. Dezember 2020 Klage mit dem Antrag den Bescheid des Bundesamtes für ... vom 30. November 2020 (Az. ...*) aufzuheben,.

    Mit Beschluss vom 3. Februar 2021 (W 5 S 20.50297) ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für ... vom 30. November 2020 an.

    Wegen der Ausführungen der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Akteninhalt, die Akten im Verfahren W 5 S 20.50297, die beigezogenen Behördenakten des Klägers wie auch von Frau A ... ... Bezug genommen.

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Die Ausübung des Selbsteintrittsrechts steht grundsätzlich im Ermessen der Mitgliedstaaten (sog. Ermessensklausel, vgl. EuGH, U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris; U.v. 30.5.2013 - Halaf, C-528/11 - juris).

    Eine Pflicht zum Selbsteintritt kann aber nur dann angenommen werden, wenn sich das dem Mitgliedstaat eingeräumte Ermessen derart verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung unvertretbar wäre (sog. Ermessensreduktion auf Null), weil außergewöhnliche humanitäre, familiäre oder krankheitsbedingte Gründe vorliegen, die nach Maßgabe der Werteordnung der Grundrechte einen Selbsteintritt erfordern (vgl. BayVGH, U.v. 3.12.2015 - 13a B 15.50124 - juris; VG München, GB v. 29.2.2016 - M 12 K 15.50784 - juris; einschränkend aber EuGH, U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des EGMR ein Mitgliedstaat seiner Verantwortlichkeit für eine Grundrechtsverletzung infolge der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat nicht unter Verweis auf dessen Zuständigkeit entziehen, wenn er die Befugnis zum Selbsteintritt - hier nach Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO - besitzt, von dieser Möglichkeit aber trotz der ernsthaften Gefahr einer Grundrechtsverletzung keinen Gebrauch macht (EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S., 30696/09, NVwZ 2011, 413 m.V.a. U.v. 30.6.2005 - Bosphorus, Nr. 45036/98 - NJW 2006, 197).
  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des EGMR ein Mitgliedstaat seiner Verantwortlichkeit für eine Grundrechtsverletzung infolge der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat nicht unter Verweis auf dessen Zuständigkeit entziehen, wenn er die Befugnis zum Selbsteintritt - hier nach Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO - besitzt, von dieser Möglichkeit aber trotz der ernsthaften Gefahr einer Grundrechtsverletzung keinen Gebrauch macht (EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S., 30696/09, NVwZ 2011, 413 m.V.a. U.v. 30.6.2005 - Bosphorus, Nr. 45036/98 - NJW 2006, 197).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 13a B 15.50124

    Anspruch auf Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland bei psychischer

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Eine Pflicht zum Selbsteintritt kann aber nur dann angenommen werden, wenn sich das dem Mitgliedstaat eingeräumte Ermessen derart verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung unvertretbar wäre (sog. Ermessensreduktion auf Null), weil außergewöhnliche humanitäre, familiäre oder krankheitsbedingte Gründe vorliegen, die nach Maßgabe der Werteordnung der Grundrechte einen Selbsteintritt erfordern (vgl. BayVGH, U.v. 3.12.2015 - 13a B 15.50124 - juris; VG München, GB v. 29.2.2016 - M 12 K 15.50784 - juris; einschränkend aber EuGH, U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Die Ausübung des Selbsteintrittsrechts steht grundsätzlich im Ermessen der Mitgliedstaaten (sog. Ermessensklausel, vgl. EuGH, U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris; U.v. 30.5.2013 - Halaf, C-528/11 - juris).
  • VG München, 29.02.2016 - M 12 K 15.50784

    Erfolglose Klage einer Nigerianerin gegen die gegen sie gerichtete

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Eine Pflicht zum Selbsteintritt kann aber nur dann angenommen werden, wenn sich das dem Mitgliedstaat eingeräumte Ermessen derart verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung unvertretbar wäre (sog. Ermessensreduktion auf Null), weil außergewöhnliche humanitäre, familiäre oder krankheitsbedingte Gründe vorliegen, die nach Maßgabe der Werteordnung der Grundrechte einen Selbsteintritt erfordern (vgl. BayVGH, U.v. 3.12.2015 - 13a B 15.50124 - juris; VG München, GB v. 29.2.2016 - M 12 K 15.50784 - juris; einschränkend aber EuGH, U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris).
  • VG München, 05.05.2014 - M 11 S 14.50165

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; Asylantrag in Italien; keine

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Auch in dem vom Bundesamt angeführten Verfahren M 11 S 14.50165 liefen sowohl für die Ehefrau als auch für die drei gemeinsamen Kinder des Klägers ebenfalls Überstellungsverfahren nach der Dublin-II-Verordnung, für alle Beteiligten lag eine Zustimmung der Republik Italien vor (vgl. VG München, B.v. 5.5.2014 - M 11 S 14.50165 - juris Rn. 30).
  • VG München, 07.02.2019 - M 10 S7 18.53007

    Keine Abänderung im Dublin-Verfahren wegen nachgeborenen Kindes

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    So war die Partnerin des Antragstellers in dem von Beklagtenseite angeführten Verfahren M 10 S7 18.53007 (B.v. 7.2.2019 - juris) selbst nach Italien ausreisepflichtig und das Kind kein Familienangehöriger i.S.d. Art. 2 Buchst. g Dublin III-VO, weil nicht im Herkunftsland geboren (vgl. VG München, a.a.O., juris Rn. 12 f.), während sich hier die Ehefrau des Klägers und der gemeinsame, in Algerien geborene Sohn im nationalen Verfahren befinden.
  • VG Stade, 16.06.2014 - 1 B 871/14

    Nichtbestehen des Rechts eines Asylbewerbers auf Durchführung eines weiteren

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 5 K 20.50296
    Gemäß Art. 7 Abs. 2 Dublin III-VO ist für den "verfahrensrechtlichen Familienverbund" nach Art. 11 Dublin III-VO die Situation maßgeblich, die zu dem Zeitpunkt gegeben ist, zu dem der Antragsteller seinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat (vgl. VG München, U.v. 1.3.2016 - M 12 K 14.50285 - BeckRS 2016, 44774 und VG Stade, B.v. 16.6.2014 - 1 B 871/14 - juris).
  • VG München, 01.03.2016 - M 12 K 14.50285

    Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens aufgrund von

  • VG Würzburg, 03.02.2021 - W 5 S 20.50297

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Dublin-Bescheid (Spanien)

    Die aufschiebende Wirkung der Klage W 5 K 20.50296 gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 30. November 2020 (Gz.: ...) wird angeordnet.

    Gegen den vorgenannten Bescheid, der dem Antragsteller am 7. Dezember 2020 gegen Empfangsbestätigung zugestellt wurde, erhob der Antragsteller zur Niederschrift des Gerichts am 9. Dezember 2020 Klage (W 5 K 20.50296) und beantragte im hiesigen Verfahren,.

    Wegen der Ausführungen der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Akteninhalt, die Akten im Verfahren W 5 K 20.50296, die beigezogenen Behördenakten des Antragstellers wie auch von Frau ... ... sowie auf die Sachverhaltsdarstellung im angefochtenen Bescheid Bezug genommen (§ 77 Abs. 2 AsylG).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - A 4 S 2954/21

    Dublin-Verfahren; Reichweite des sogenannten Sachverhaltsversteinerungsprinzip;

    Dies entspricht soweit ersichtlich dem einhelligen Stand der Rechtsprechung, sofern die Frage nicht offengelassen wurde (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 29.11.2021 - B 8 K 18.50681 -, Juris Rn. 33; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 19.02.2021 - W 5 K 20.50296 - Juris Rn. 23; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.03.2020 - A 1 K 155/20 -, Juris Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 07.09.2021 - 5 K 261/21

    Anspruch auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts

    VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 19.02.2021 - W 5 K 20.50296 -, m.w.N., juris.
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